Sowohl das Ausländerrecht als auch das Asylrecht zählen zu den kompliziertesten Rechtsgebieten. Deshalb ist eine kompetente Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt unerlässlich. Durch meine langjährige Erfahrung in diesen Rechtsgebieten stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite und bin

stets darum bemüht, die ideale Strategie und Lösung für Sie zu entwickeln.

Ich berate und vertrete Sie insbesondere in folgenden Gebieten:

 

  • Visaerteilung
  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung, Studiums, Schulbesuchs oder Sprachkursen
  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit
  • Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, politischen oder humanitären Gründen
  • Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
  • Erteilung einer Blauen Karte EU
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
  • Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung
  • Daueraufenthalt nach FreizügG/EU
  • Aufenthaltskarte nach FreizügG/EU
  • Asylanträge
  • Asylfolgeverfahren
  • Asyl-Zweitanträge
  • Dublin Verfahren
  • Erteilung einer Arbeitserlaubnis
  • Abschiebungshaft
  • Zuweisungsentscheidung
  • Widerruf und Rücknahme der Asylberechtigung, der Flüchtlingseigenschaft, des subsidiären Schutzes und von Abschiebungsverboten
  • Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
  • Ausbildungsduldung oder Beschäftigungsduldung