Bußgeldbescheide sind oft fehlerhaft, deshalb sollten Sie bei Erhalt eines Anhörungsbogens spätestens jedoch nach Erhalt eines Bußgeldbescheides einen Rechtsanwalt kontaktieren. Beachten Sie zudem die sehr kurze Einspruchsfrist.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, so muss innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden, andernfalls tritt Rechtskraft ein.

Bei frühzeitiger Beauftragung wird für Sie fristwahrend Einspruch eingelegt. Um eine effektive Verteidigung sicherzustellen, ist zudem Einsicht in die Verfahrensakte erforderlich. Deshalb wird nach Beauftragung die Einsicht in die Ermittlungsakte bei der Bußgeldbehörde beantragt, um zu prüfen, ob formelle Fehler vorliegen.

Die Verteidigung in Bußgeldsachen erfolgt für Sie bundesweit bei:

 

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abstandsverstoß
  • Handy am Steuer
  • Überholverstoß
  • Rotlichtverstoß
  • Bußgeld wegen Fahrzeugmängel
  • Fahrverbot
  • Parkverstöße
  • Alkohol am Steuer
  • Drogen am Steuer
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Bußgeld wegen fehlender Betriebserlaubnis
  • Bußgeld wegen Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten

 

Regulierung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall

Eine kleine Unachtsamkeit kann schnell zu einem Verkehrsunfall führen.

Sachschäden aber auch Personenschäden sind meist Folgen eines Verkehrsunfalls. Wenn Sie Ihre Ansprüche durchsetzen wollen, dann brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe.

Ich berate und vertrete Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche:

 

  • Reparaturkosten
  • Mietwagenkosten
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall
  • Rechtsanwaltskosten
  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Kosten für ein Gutachten