Sie haben eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei erhalten oder liegt bereits eine Anklageschrift vor, dann verlieren Sie keine Zeit und beauftragen umgehend einen Strafverteidiger mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte und Ihrer Verteidigung.

Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben, so beachte Sie, dass Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung gegen die Entscheidung Einspruch einlegen sollten, um zu erreichen, dass eine Hauptverhandlung vor Gericht durchgeführt wird.

Als Rechtsfolgen strafrechtlichen Handels kommen sowohl Geldstrafen als auch mehrjährige Freiheitsstrafen in Betracht, unterschätzen Sie demnach nicht die Gefahren eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.

Als Strafverteidiger stehe ich Ihnen in allen Ermittlungsverfahren und Strafverfahren zur Seite und verteidige Sie bundesweit in folgenden Bereichen:

  • Allgemeines Strafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitaldelikte
  • Sexualdelikte
  • Verkehrsstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
  • Ausländerstrafrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Revision in Strafsachen
  • Strafvollzug